Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 30. September 2022 mit dem Beschluss zweier Gesetzesvorhaben einen weiteren Schritt zur Reduzierung der Gaskosten für Verbraucher und Maßnahmen im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen auf den Weg gebracht.
Befristete Umsatzsteuersatzsenkung: Schon vom 1. Oktober an wird Gas sowie Fernwärme nur noch mit 7 Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert, befristet bis zum 31. März 2024.
Der Bundestag hat am Freitag, 30. September 2022, mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen.
Inflationsausgleichsprämie: Ebenso verabschiedet wurde die Steuerfreiheit für Zahlungen einer sogenannten Inflationsausgleichsprämie durch die Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024, die ebenfalls noch mittels Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die in das parlamentarische Verfahren des „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ eingebracht worden war.
Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch einen Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.
Fundstelle
Bundestag - online zur 58. Sitzung des Bundestages am 30. September 2022
Rhotax - erfolgreich steuern 069 8700 45 180 kontakt@rhotax.de www.rhotax.de
Comments