Klimaschonende und nachhaltige Mobilität wird gefördert! Die Bundesregierung fördert mit mehren Instrumente umweltfreundliche Unternehmen durch Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Infrastrukturen.
Das vorgelegte Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1161 aus dem Jahr 2019 wurde durch mehrere Anpassungen für die vergabrechtlichen Vorschriften (Clean Vehicles Directive) am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gemeinsam mit der KfW unterstützen wir die kommunale und private Unternehmen (Einzelunternehmen/Freiberufler), gemeinnützige Organisationen (z.B. e.V., gGmbH´s inkl. Kirchen) und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Förderung zu erhalten.
Auf einen Blick
Standardvariante:
bis zu 50 Millionen Euro Kredit
pro Vorhaben
Individualvariante:
ab 15 Millionen Euro Kredit
pro Vorhaben
bis zu 100 % der Investitions-
kosten sind förderfähig
für Unternehmen, Organisationen
und Freiberufler/innen
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