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AutorenbildRamin Hosseini

Investition in die nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität

Klimaschonende und nachhaltige Mobilität wird gefördert! Die Bundesregierung fördert mit mehren Instrumente umweltfreundliche Unternehmen durch Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Infrastrukturen.

Das vorgelegte Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1161 aus dem Jahr 2019 wurde durch mehrere Anpassungen für die vergabrechtlichen Vorschriften (Clean Vehicles Directive) am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Gemeinsam mit der KfW unterstützen wir die kommunale und private Unternehmen (Einzelunternehmen/Freiberufler), gemeinnützige Organisationen (z.B. e.V., gGmbH´s inkl. Kirchen) und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Förderung zu erhalten.


Auf einen Blick

  • Standardvariante:

  • bis zu 50 Millionen Euro Kredit

  • pro Vorhaben

  • Individualvariante:

  • ab 15 Millionen Euro Kredit

  • pro Vorhaben

  • bis zu 100 % der Investitions-

  • kosten sind förderfähig

  • für Unternehmen, Organisationen

  • und Freiberufler/innen


Was wird beispielsweise gefördert?

–Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes und E-Tretroller

–Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen

–datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen

–digitale Vernetzung für eine effiziente Organisation von Mobilität

–Brennstoffzellen- und batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge

–Züge zur Güter- und Personenbeförderung mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb

–klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Schiffe

–Investitionen in die Modernisierung, Verbesserung und Erweiterung des ÖPNV


Die Förderung

Standardvariante:

–Kreditbetrag bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben

–beihilfefreie Variante möglich

Individualvariante

–Kreditbetrag ab 15 Millionen Euro pro Vorhaben

–individuelle Konditionen (Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung, Abruffrist, Tilgung)

–beihilfefrei

Beide Kreditvarianten:

–bis zu 100 % der Investitionskosten sind förderfähig

–Kreditlaufzeit von mindestens 4 bis max. 30 Jahre

–Zinsbindung bis max. 20 Jahre


Sie möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen. Rhotax - erfolgreich steuern.





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